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Rechtsprechung

OGH-Entscheidungen verständlich eingeordnet.

Verifizierte OGH-Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung, Gesundheitsprüfung und Leistungspflicht.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Ausgewählte, verifizierte Entscheidungen mit praktischer Einordnung.

OGH 7 Ob 3/21y

Medizinisch notwendige Heilbehandlung

In der privaten Krankenversicherung beginnt der Versicherungsfall mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Notwendigkeit und Behandlungszweck sind daher zentral.

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OGH 7 Ob 111/18a

Kosmetische Behandlung und Risikoausschluss

Der OGH prüfte einen Ausschluss für kosmetische Behandlungen, Operationen und deren Folgen. Medizinische Indikation und vertraglicher Ausschluss müssen sauber abgegrenzt werden.

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OGH 7 Ob 216/20w

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Bei vorvertraglichen Gesundheitsangaben gelten hohe Sorgfaltsanforderungen. Für fehlendes Verschulden an einer unrichtigen oder unvollständigen Antwort trägt regelmäßig der Versicherungsnehmer die Beweislast.

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OGH 7 Ob 69/00y

Nicht nur Schwere, auch Häufigkeit kann erheblich sein

In der Krankenversicherung kann neben der Schwere einer einzelnen Erkrankung auch die Häufigkeit von Behandlungen oder Beschwerden für die Risikoprüfung erheblich sein.

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OGH 7 Ob 170/13w

Vorvertragliche Anzeigepflicht und Verschulden

Gesundheitsfragen müssen nach bestem Wissen vollständig beantwortet werden. Der Versicherer muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Reaktion nachweisen; der Versicherungsnehmer muss fehlendes Verschulden darlegen.

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OGH 7 Ob 218/23v

Konkrete Gesundheitsfragen sind ernst zu nehmen

Fragen nach Drogenkonsum, laufenden Behandlungen, stationären Aufenthalten oder psychischen Erkrankungen sind risikorelevant. Unvollständige Angaben können den Schutz gefährden.

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OGH 1 Ob 149/13p

Zweck eines Krankenhaus-Taggelds

Ein Krankenhaus-Taggeld soll typischerweise zusätzliche Belastungen während eines stationären Aufenthalts abfedern. Es ist von einer konkreten Kostenersatzleistung zu unterscheiden.

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OGH 7 Ob 32/25v

Krankheit als zentrales Auslösungsmoment

Für Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung ist das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit ein zentrales Auslösungsmoment. Diagnose und medizinische Notwendigkeit bleiben voneinander zu unterscheiden.

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Wichtiger Hinweis

Die Kurzfassungen ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Maßgeblich sind der vollständige Entscheidungstext, der konkrete Vertrag und der jeweilige Sachverhalt.

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