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Private Krankenversicherung

Zahntarif

Zahnerhalt, Zahnersatz und Kieferorthopädie haben eigene Grenzen.

Leistungsinhalt

Leistungen und Grenzen im Detail verstehen.

Der konkrete Umfang ergibt sich aus Polizze, Bedingungen, Klauseln und individuellen Vereinbarungen.

Zahnerhalt

Zahnerhalt

Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontologie und Mundhygiene.

Zahnersatz

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate nach Erstattungssatz.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Altersgrenzen, medizinische Notwendigkeit und Höchstbeträge.

Leistungsstaffel

Leistungsstaffel

In den ersten Jahren bestehen häufig reduzierte Jahreshöchstleistungen.

Vor Abschluss

Vier Punkte müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.

01

Zahnerhalt

Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontologie und Mundhygiene.

02

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate nach Erstattungssatz.

03

Kieferorthopädie

Altersgrenzen, medizinische Notwendigkeit und Höchstbeträge.

04

Leistungsstaffel

In den ersten Jahren bestehen häufig reduzierte Jahreshöchstleistungen.

Leistungs- und Schadenpraxis

Rechnung, medizinische Notwendigkeit und Tarifgrenzen zusammen prüfen.

Frühe Meldung, vollständige Unterlagen und eine saubere zeitliche Einordnung verhindern vermeidbare Probleme.

Meldung

Frühzeitig informieren

Sachverhalt, Zeitpunkt und relevante Unterlagen vollständig übermitteln.

Prüfung

Vertrag und Nachweise

Bedingungen, Rechnungen, Befunde beziehungsweise Urkunden miteinander abgleichen.

Erledigung

Offene Punkte verfolgen

Rückfragen, Nachforderungen und Abrechnung bis zur nachvollziehbaren Entscheidung begleiten.

Unsere Aufgabe: Wir vergleichen Bedingungen, Selbstbehalte, Jahreshöchstleistungen und Annahmevoraussetzungen ohne Anbieterwerbung.
OGH-Entscheidungen

Passende OGH-Entscheidungen zu Vertragsauslegung, Gesundheitsangaben und Leistungsprüfung.

Die Kurzfassungen zeigen typische Streitpunkte und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Alle Urteile ansehen
OGH 7 Ob 3/21y

Medizinisch notwendige Heilbehandlung

In der privaten Krankenversicherung beginnt der Versicherungsfall mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Notwendigkeit und Behandlungszweck sind daher zentral.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 111/18a

Kosmetische Behandlung und Risikoausschluss

Der OGH prüfte einen Ausschluss für kosmetische Behandlungen, Operationen und deren Folgen. Medizinische Indikation und vertraglicher Ausschluss müssen sauber abgegrenzt werden.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 216/20w

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Bei vorvertraglichen Gesundheitsangaben gelten hohe Sorgfaltsanforderungen. Für fehlendes Verschulden an einer unrichtigen oder unvollständigen Antwort trägt regelmäßig der Versicherungsnehmer die Beweislast.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 69/00y

Nicht nur Schwere, auch Häufigkeit kann erheblich sein

In der Krankenversicherung kann neben der Schwere einer einzelnen Erkrankung auch die Häufigkeit von Behandlungen oder Beschwerden für die Risikoprüfung erheblich sein.

Entscheidung im RIS →
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Bereich.

Alle Fragen
Warum ist der Wortlaut der Bedingungen so wichtig?

Weil Leistungsauslöser, Grenzen und Ausschlüsse darin verbindlich festgelegt werden.

Welche Unterlagen sollte ich vor Antragstellung sammeln?

Bestehende Verträge, relevante Nachweise und – bei Gesundheitsfragen – Befunde und Arztinformationen.

Kann ein Vertrag später angepasst werden?

Das hängt von Änderungsrechten, neuer Risikoprüfung und dem jeweiligen Tarif ab.

Unterstützen Sie auch bei der Leistung?

Ja. Wir begleiten Meldung, Unterlagen, Kommunikation und nachvollziehbare Erledigung.

Persönliche Beratung

Persönlich und unabhängig vergleichen.

Wir vergleichen Bedingungen, Selbstbehalte, Jahreshöchstleistungen und Annahmevoraussetzungen ohne Anbieterwerbung.

Herbert Helm MBA
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